Baumschutz, Gehölzschutz

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Baumschutz


Der Begriff des Baumschutz wird häufig als Synonym für den Schutz von Gehölzen ganz allgemein verwendet.


Er steht für Rechtsnormen, Richtlinien oder Maßnahmen, die einzelne Gehölze und Bäume, oder eine ganzen Bestand vor mechanischen oder anderen Beeinträchtigungen schützen sollen.


Wo das unmöglich ist, soll ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden.


Der Baumschutz ist vor allem bei Baumaßbahmen, beim Betrieb von Straßen und Gewerbeanlagen, aber auch bei landwirtschaftlicher oder privater Nutzung zu beachten.


Baumschutz ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Bundesrecht wie landesrechtliche Vorschriften und technische Normen können sehr weitgehende Bestimmungen enthalten.
copyright  baumgutachter.org
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Zahlreiche Gemeinden und Städte haben Baumschutzsatzungen als Rechtsnorm erlassen.
Diese enthalten eine Definition der geschützten Gewächse (z.B. nach Stammumfang bei Bäumen, oder Kronenumfang bei Büschen und Sträuchern).


Es kann beispielsweise ein Fällantrag notwendig werden, in dem die zu fällenden Gehölze genau beschrieben werden müssen.
Die zuständige Behörde kann eine Genehmigung mit Auflagen und Bedingungen (z.B. Ersatzpflanzungen, Ausgleich in Geld) erteilen.


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