Zahlreiche Gemeinden und Städte haben Baumschutzsatzungen als Rechtsnorm erlassen.
Diese enthalten eine Definition der geschützten Gewächse (z.B. nach Stammumfang bei Bäumen, oder Kronenumfang bei Büschen und Sträuchern).
Es kann beispielsweise ein Fällantrag notwendig werden, in dem die zu fällenden Gehölze genau beschrieben werden müssen.
Die zuständige Behörde kann eine Genehmigung mit Auflagen und Bedingungen (z.B. Ersatzpflanzungen, Ausgleich in Geld) erteilen.
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